Seit Jahresbeginn 2005 wird in Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für schwere Lkw auf Autobahnen erfolgreich erhoben.
Die Mautumsätze betrugen im Jahr 2005 insgesamt 2,86 Milliarden Euro (brutto). Bis einschließlich Ende November 2006 sind mit
über 2,8 Milliarden Euro bereits soviel Mauteinnahmen erzielt worden wie im ganzen Jahr 2005. Mit über drei Millarden Euro am
Ende des Jahres werden deutlich mehr Einnahmen verbucht werden können als im Haushalt veranschlagt (2,9 Milliarden Euro). Damit
leistet die Lkw Maut einen beachtlichen Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Der größte Teil der
Investitionen fließt dabei in den Bereich der Bundesfernstraßen. Die Mauteinnahmen werden aber auch - dem von der Bundesregierung
verfolgten Konzept einer integrierten Verkehrspolitik entsprechend - für den Ausbau von Schienenwegen und Wasserstraßen eingesetzt.
Damit sollen laufende Vorhaben effizient weiter geführt werden, Engpässe an hoch belasteten Verkehrsknoten und Strecken beseitigt
sowie ein Beitrag zum Erhalt und zur Modernisierung der Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße geleistet werden.
LKW-Maut: innovativ, ökologisch und gerecht
Die Lkw-Maut sorgt für eine verursachergerechtere Anlastung der Kosten für den Erhalt und den Ausbau des Autobahnnetzes -
Voraussetzung für eine moderne Verkehrsinfrastruktur.
Seit ihrem Start am 1. Januar 2005 unterliegen inländische und ausländische Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht der Mautpflicht
auf deutschen Autobahnen. Mit der Einführung der Maut nimmt die Bundesrepublik einen Systemwechsel vor - von der Steuerfinanzierung
hin zu einer Nutzerfinanzierung des Autobahnbaus. Die Bundesregierung verfolgt mit der Lkw-Maut folgende Ziele:
Verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten: Insbesondere schwere Lkw verursachen hohe Kosten für den Erhalt und Betrieb von
Autobahnen. Ein "40-Tonner" belastet die Straßendecke etwa 60.000 mal stärker als ein Pkw.
Sicherung der Finanzierung des weiteren Ausbaus und der Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur.
Schaffung eines Anreizes zur ökologisch sinnvollen Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße
und zum effizienteren Einsatz der Lkw.
Förderung innovativer Technologien.
Die Mautpflicht gilt für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB)
einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn.
Um dem Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren
Nutzfahrzeugen vom 05. April 2002 Rechnung zu tragen, sind alle Tariflängen der mautpflichtigen BAB in einer Tabelle
der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der Mauttabelle, zusammengestellt. Die dort aufgeführten Tariflängen sind
die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühr.
Es gibt verschiedene Kontrollmethoden über die die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut kontrolliert wird.
Die Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH führt automatische Kontrollen über Kontrollbrücken durch. Durch das Bundesamt für Güterverkehr finden sowohl mobile Kontrollen während der Fahrt als auch Standkontrollen mit automatischer Vorauswahl auf ausgewählten Parkplätzen statt. Daneben führt das BAG auch Betriebskontrollen durch.
Durch das neue Mautsystem kann die Kontrolle durch das BAG grundsätzlich allein anhand des amtlichen Kennzeichen des LKW durchgeführt werden. Daneben müssen bzw. sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
* Fahrzeugschein
* Führerschein
* Personalausweis
* erforderlichenfalls Unterlagen zum Nachweis der Emissionsklasse (Kraftfahrzeugsteuerbescheid, Herstellerbescheinigung)
* Einbuchungsbeleg bei manueller Einbuchung bzw. die Einbuchungsnummer bei der Internet-Einbuchung